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Aktuelles

Neues vergabespezifisches Mindeststundenentgelt ab 01. April 2026

Das neue vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01. April 2026 finden Sie hier.

Ankündigung beabsichtigter Vergabeverfahren

Das Dokument zur Ankündigung beabsichtigter Vergabeverfahren finden Sie hier.

Vergabe freiberuflicher Leistungen

Das aktuelle Rundschreiben zur Vergabe freiberuflicher Leistungen finden Sie hier.

Direktaufträge

Hier finden Sie das aktuelle Rundschreiben zu den Direktaufträgen.

Neues vergabespezifisches Mindeststundenentgelt ab 16. Januar 2026

.Hier finden Sie das aktualisierte vergabespezifische Mindeststundenentgelt..

Hinweis: Der Berechnung liegt die veränderte Anzahl der Arbeitstage in 2026 zu Grunde. Nach Beendigung der Tarifverhandlungen erfolgt eine weitere Neuberechnung.

Aktualisierte Eigenerklärung

Die aktualisierten Eigenerklärungen zum Nachunternehmereinsatz sowie zu den ergänzenden Vertragsbedingungen finden Sie hier.

Änderung der Auftragswerteverordnung (AwVO) ab 07. November 2025

Hier finden Sie die geänderte AwVO.

Aktuelle Gesamtausgabe des TVergG LSA

Hier finden Sie die am 01. November 2025 in Kraft getretene Gesamtausgabe des TVergG LSA.

Anpassung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab 01. Januar 2026

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01. Januar 2026, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.

Schwellenwerte ab 01. Januar 2026:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 216.000 EUR (bisher 221.000 EUR) – ein leichter Rückgang
  • Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR) – ein leichter Rückgang

Die Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU) finden Sie hier.

  • Hinweis zum vergabespezifischen Mindeststundenentgelt:

  • Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt orientiert sich am Tarifentgelt der Länder und ist somit abhängig von den jeweiligen Tarifverhandlungen. Es kann daher nur bis zur nächsten Verhandlungsrunde verbindlich festgelegt werden. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, behält das derzeit geltende Mindeststundenentgelt seine Gültigkeit. Änderungen werden unverzüglich über das eVergabe-Portal bekanntgegeben.
  • Die WARNUNG des BMWE zur neuen Betrugsart in TED finden Sie hier.
  • Den 2024er Monitoringbericht Deutschlands zum Vergaberecht sowie der anderen Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

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Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 11
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

Telefon +49 391 567-3581
E-Mail: evergabe(at)sachsen-anhalt.de